Neue Corona-Regeln: Gemeindehäuser werden geschlossen
Das Corona-Virus hat die Welt weiterhin im Griff, auch Schmißberg. Aktuelle Infos, die die Gemeinde betreffen, gibt es hier im Liveblog.
vom 4. Dezember 2021
Das Corona-Virus hat die Welt weiterhin im Griff, auch Schmißberg. Aktuelle Infos, die die Gemeinde betreffen, gibt es hier im Liveblog.
vom 4. Dezember 2021
Ab heute, 4. Dezember, gelten in ganz Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Damit auch im Kreis Birkenfeld und für die Gemeinde Schmißberg. Die neuen Regeln beinhalten unter anderem, dass auch Geimpfte und Genesene für den Besuch eines Restaurants einen negativen Corona-Test benötigen (2G +). Die Testpflicht bei 2G+ entfällt laut Land, wenn der Gast bereits die dritte Impfung bekommen hat („geboostert“ ist).
Die neuen Regeln haben Auswirkungen auf den Wirtschaftsbetrieb im Schlacht- und Gemeinschaftshaus. Die Gemeinde teilt mit, dass aufgrund des erhöhten Kontrollaufwandes die Gemeindehäuser für den Wirtschaftsbetrieb bis auf weiteres geschlossen werden. Die notwendigen Kontrollen seien den ehrenamtlichen Wirten nicht zuzumuten.
In ganz Rheinland-Pfalz, also auch im Kreis Birkenfeld, gilt seit heute die 2G-Regel. Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genesene beispielsweise bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen, in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen übernachten sowie in Gaststätten essen. Das geht aus den neuen bundesweiten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie der 28. – Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz hervor.
Die Aufgliederung nach Warnstufen (siehe unten) gibt es nicht mehr. Entscheidend ist jetzt nur noch die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Diese liegt nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes für Rheinland-Pfalz derzeit bei über 3. Sollte diese Inzidenz über 6 steigen, gelten strengere Regeln wie beispielsweise die 2G plus Regel. Dann müssten auch Geimpfte und Genesene für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens einen negativen Corona-Test vorweisen.
Im Kreis Birkenfeld gilt ab heute die „Warnstufe 2“. Grund: Zwei der drei Leitindikatoren haben nach Angaben des Kreises den entsprechenden Wertebereich an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht. So liegt bereits seit mehreren Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 200. Außerdem liegt der Anteil der COVID-19 Patienten auf Intensivstation („Belastungswert“) in Rheinland-Pfalz bei 6,48 Prozent.
Aufgrund der gestiegenen Werte gelten im Kreis Birkenfeld weitere Corona-Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte.
Vorsicht: Ab Mittwoch gelten neue Regeln, weil das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt.
Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld bei 222,7. Die ausschlaggebende Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe bei 4,2 sowie der Anteil der COVID-19 Patienten auf Intensivstation („Belastungswert“) in Rheinland-Pfalz bei 6,48 Prozent.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Im Kreis Birkenfeld gilt ab heute die sogenannte 3G-Regel. Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz lag drei aufeinanderfolgende Tage über 35.
Das heißt, dass Besucherinnen und Besucher des Gemeinschaftshauses oder Schlachthauses, sofern sie die Innenräume betreten, geimpft, genesen oder getestet sein müssen (3G-Regel).
Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, werden die Maßnahmen am übernächsten Tag zurückgenommen.
Der Zick-Zack-Corona-Regel-Kurs im Kreis Birkenfeld geht weiter: Nach Angaben des Kreises gelten ab heute wieder neue Corona-Regeln. Zum Beispiel sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit mehr als 350 und im Freien mit mehr als 500 Menschen nicht mehr erlaubt. Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz lag drei aufeinanderfolgende Tage über 35.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld liegt derzeit laut Landesuntersuchungsamt (LUA) bei 46,9. Alleine heute wurden dem LUA 21 neue Corona-Fälle aus dem Kreis Birkenfeld gemeldet.
Im Kreis Birkenfeld ist die Sieben-Tage-Inzidenz wieder sieben Tagen unter 35. Nach Angaben des Kreises werden die Corona-Maßnahmen deswegen wieder gelockert. Demnach sind jetzt Feiern innen wieder mit mehr als 350 und im Freien mit mehr als 500 Menschen erlaubt.
Im Kreis Birkenfeld wird derzeit mit 63 die höchste Corona-Inzidenz bundesweit gemessen. Grund für die große Anzahl der Neuinfektionen sind nach Angaben des Kreises mehrere Infektionen in Schulen und einem Kindergarten.
Nach Angaben des Kreises gelten ab morgen neue Corona-Regeln. Zum Beispiel sind dann in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit mehr als 350 und im Freien mit mehr als 500 Menschen nicht mehr erlaubt.
Im Kreis Birkenfeld wird ab Mittwoch erneut und weiter gelockert, nach dem bereits am Montag die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft gesetzt wurde und die Maßgaben des Rheinland-Pfalz an deren Stelle getreten sind.
Diese wurde jetzt erneut gelockert, sodass im Kreis Birkenfeld sich jetzt beispielsweise fünf Personen aus fünf Hausständen plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte/Genesene treffen dürfen. Außerdem entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf unter Auflagen (unter anderem negativer Test) öffnen, auch bei einer Inzidenz von über 50. Dies war vorher nur bei einer Inzidenz von unter 50 möglich.
Was die Lockerungen für die Gastronomie, für den Wirtschaftsbetrieb im Schlachthaus sowie dem Gemeinschaftshaus bedeuten, ist noch unklar.
Eine gute Übersicht darüber, was jetzt in Rheinland-Pfalz alles wieder erlaubt ist, liefert auch der SWR.
Im Kreis Birkenfeld liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut Landesuntersuchungsamt derzeit bei 28,4.
Im Kreis Birkenfeld wird ab Montag die „Bundesnotbremse“ außer Kraft gesetzt. Es gelten ab dann die Maßgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Das bedeutet unter anderem, dass die Ausgangsbeschränkung (22 Uhr bis fünf Uhr) entfällt. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Auch Ferienwohnungsbetreiber wie Tom Sessa dürfen dann unter Auflagen wieder Gäste empfangen.
Im Nachfolgenden der Überblick des Landes:
Grund für die Lockerungen sind die seit mehreren Tagen anhaltende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Die Inzidenz im Kreis Birkenfeld liegt derzeit nach eigenen Angaben bei 35,8.
Im Kreis Birkenfeld könnte am Montag die „Bundesnotbremse“ außer Kraft gesetzt werden. Dann würden die Maßgaben des Landes Rheinland-Pfalz gelten und damit die Corona-Regeln gelockert werden.
Voraussetzung dafür ist das die Sieben-Tage-Inzidenz weiter unter 100 bleibt. Nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes liegt diese derzeit bei 39,5. Eine Lockerung würde unter anderem bedeuten, dass die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben wird. Außerdem dürften sich dann wieder fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen – die Kontaktbeschränkungen würden also ebenfalls gelockert.
Der Kreis Birkenfeld lockert die Corona-Regeln etwas. Grund ist, dass die Corona-Inzidenz im Kreis Birkenfeld sieben Tage lang unter dem Wert von 150 lag. Damit gilt aber weiterhin die sogenannte Bundesnotbremse. Das heißt zum Beispiel, dass der Einzelhandel wieder öffnen darf, dort das Einkaufen aber nur mit einem negativen Corona-Test möglich ist.
Weitere Lockerungen sind dann möglich, wenn die Sieben Tage Inzidenz im Kreis sieben Tage in Folge unter 100 liegt. Dann würden die Maßgaben des Landes Rheinland-Pfalz gelten.
Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld bei etwa 130.
Der Kreis Birkenfeld verschärft erneut die Corona-Regeln. Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag. Der Grund für die Verschärfung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 lag. Im Einzelhandel ist nur noch Click&Collect erlaubt – das heißt das Abholen vorher bestellter Waren. Ausgenommen von den Einschränkungen sind unter anderem Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Gärtnereien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden, Tankstellen und Banken.
Änderungen an der Allgemeinverfügung stellen sich je nach Infektionslage ein. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinken und der Wert sieben Tage in Folge unter 100 bleiben, gelten die Maßgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 steigen und dort länger als drei aufeinanderfolgende Tage bleiben, gelten die Maßgaben der sogenannten „Bundesnotbremse“. Diese ist wiederum unterteilt in eine Inzidenz von 150 sowie 165.
Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld bei 164,3.
Der Kreis Birkenfeld verlängert die Allgemeinverfügung nach den Maßgaben der gestern verabschiedeten sogenannten „Bundes-Notbremse“. Demnach gilt unter anderem die Ausgangsbeschränkung jetzt nur noch von 22 Uhr bis fünf Uhr morgens – es gibt Ausnahmen. Die neue Allgemeinverfügung gibt es hier. Die Verordnung tritt ab Samstag, 24. April 2021 in Kraft.
Änderungen an der Allgemeinverfügung stellen sich je nach Infektionslage ein. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinken und der Wert sieben Tage in Folge unter 100 bleiben, gelten die Maßgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 steigen und dort länger als drei aufeinanderfolgende Tage bleiben, gelten die Maßgaben der sogenannten „Bundesnotbremse“.
Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld bei rund 146.
Die strengeren Corona-Maßnahmen im Kreis Birkenfeld werden weitere 14 Tage verlängert. Nach Angaben der Kreisverwaltung Birkenfeld fällt darunter unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis fünf Uhr sowie strengere Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen Raum dürfen sich Bürger*innen nur noch mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person aufhalten.
Die neue Allgemeinverfügung gilt nach Angaben der Verwaltung zunächst bis zum 25. April 2021.
Grund für die Verlängerung: Derzeit liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld über 100. Erst wenn der Wert an sieben Tagen in Folge unter 100 liegt, dürfen die Corona-Maßnahmen nach Angaben des Landes gelockert werden.
In der Pressemitteilung des Landes heißt es: „Die Online-Registrierung für die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen ist ab 7. April möglich unter www.impftermin.rlp.de und telefonisch unter der Impf-Hotline 0800 / 57 58 100. Die Gruppe umfasst rund 550.000 Menschen. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich Ende April bis Anfang Mai stattfinden.“
Corona-bedingt gelten im Kreis Birkenfeld und damit auch für die Gemeinde Schmißberg seit dem 30. März 2021 verschärfte Corona-Maßnahmen. Im Kreis gilt unter anderem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis fünf Uhr morgens sowie strengere Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen Raum dürfen sich Bürger*innen nur noch mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person aufhalten.
Die strengeren Corona-Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich dem 13. April 2021.
Grund für die Verschärfung der Regel ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Birkenfeld mehrere Tage über 100 lag. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronaneuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nachgewiesen wurden.
Foto: CDC/Alissa Eckert, MS