Coronakrise

Gemeindehäuser werden erneut geschlossen

Die Gemeindehäuser von Schmißberg müssen ab Samstag wegen Corona erneut geschlossen werden. Die neuen Corona-Auflagen sind für den Wirtschaftsbetrieb im Schlachthaus und Gemeinschaftshaus nicht zu erfüllen.

vom 3. Dezember 2021 I von Ortsbürgermeister Rudi Weber


Die Schließung der Gemeindehäuser ist unvermeidlich.

Die Coronalage ist nach wie vor sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands können schon nicht mehr alle Patientinnen und Patienten behandelt werden.

In Rheinland-Pfalz gilt ab Samstag, 4. Dezember 2021, dass in der Gastronomie und anderen Innenräumen auch Geimpfte und Genesene einen gültigen negativen Test vorlegen müssen. Davon ausgeschlossen sind Menschen, die bereits ihre Drittimpfung erhalten haben. Hier entfällt die Testpflicht der 2G-Plus-Regel.

Nachdem während der Coronapandemie die Zahl unserer Gäste im Gemeinschaftshaus und im Schlachthaus schon stark zurückgegangen war, können wir uns nicht vorstellen, dass sich eine größere Zahl unserer Gäste testen lässt, um ein Feierabendbier trinken zu gehen. In der Gastronomie sollen Selbsttests unter Aufsicht möglich sein. Wir gehen derzeit auch nicht davon aus, dass Drittimpfungen bereits flächendeckend erfolgt sind. Der Großteil unserer Gäste dürfte deswegen nicht ohne Testnachweis das Gemeinschafts- oder Schlachthaus besuchen.

Kontrollaufwand für ehrenamtliche Wirte zu groß

Wir wollen auch unseren ehrenamtlichen Wirtinnen und Wirten nicht zumuten, noch mehr zusätzliche Kontrollaufgaben zu übernehmen. Lieber beißen wir die Zähne zusammen, halten uns alle an die jetzt zu Recht verschärften Regeln und freuen uns auf die Zeit, wenn wir die Pandemie soweit unter Kontrolle gebracht haben, dass wir wieder entspannt zusammenkommen können.

Auf und zu: Die vergangenen und aktuellen Schließungen und Öffnungen der Gemeindehäuser im Überblick.

In Absprache mit Jana Grauer, die im Gemeinderat für unsere beide Gemeindehäuser zuständig ist und dem Inhaber der Gaststättenkonzession, Adolf Schuch, habe ich deshalb heute beschlossen, das Gemeinschaftshaus und das Schlachthaus ab dem Samstag, 4. Dezember, bis auf weiteres für den normalen Wirtschaftsbetrieb zu schließen.

Eine Vermietung der Räumlichkeiten für private Veranstaltungen, bei denen wir allerdings die Veranstalter auf die strikte Einhaltung der gültigen Coronaregeln verpflichten müssen, ist nach wie vor möglich.

Leider ergibt sich aus der sehr kritischen Situation auch, dass unsere traditionelle Vorweihnachtsparty am Schlachthaus ebenfalls nicht stattfinden kann.

Ich wünsche euch Allen, dass ihr gesund bleibt und trotz allem eine schöne Adventszeit habt.

Rudi Weber, Ortsbürgermeister


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