Winter in Schmißberg: Hinweise zum Winterdienst
Der Winter ist da – und mit ihm die Räumpflicht für alle Hauseigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Gehwege gemäß der Gemeindesatzung sicher und vorschriftsmäßig schneefrei halten.
vom 5. Januar 2026
Der Winter ist da – und mit ihm die Räumpflicht für alle Hauseigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Gehwege gemäß der Gemeindesatzung sicher und vorschriftsmäßig schneefrei halten.
vom 5. Januar 2026
Der Winter ist da und macht Arbeit!
Der erste Schnee hat unsere Gemeinde in eine weiße Pracht gehüllt. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher ans Ziel kommen, gibt es in der Gemeinde Schmißberg eine Räum- und Streupflicht der Hauseigentümer, die unter Umständen auch auf den Mieter übertragen werden kann.

Grundlage hierfür ist unsere Satzung „über die Reinigung öffentlicher Straßen“ vom 19. November 1964. Gemäß § 7 (Schneeräumung) gilt: Sobald Schnee auf den Gehwegen liegt, muss dieser unverzüglich geräumt werden. Festgetretene Schichten sind dabei durch Loshacken zu entfernen. Bitte achten Sie darauf, den Schnee so zu lagern, dass weder der Verkehr behindert noch der Wasserabfluss gestört wird. Ergänzende Details zur richtigen Streuweise finden Sie zudem in § 8 der Satzung.