Winter in Schmißberg: Hinweise zum Winterdienst
Der Winter ist da – und mit ihm die Räumpflicht für alle Hauseigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Gehwege gemäß der Gemeindesatzung sicher und vorschriftsmäßig schneefrei halten.
vom 5. Januar 2026
Der Winter ist da – und mit ihm die Räumpflicht für alle Hauseigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Gehwege gemäß der Gemeindesatzung sicher und vorschriftsmäßig schneefrei halten.
vom 5. Januar 2026
Der Winter ist da und macht Arbeit!
Der erste Schnee hat unsere Gemeinde in eine weiße Pracht gehüllt. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher ans Ziel kommen, gibt es in der Gemeinde Schmißberg eine Räum- und Streupflicht der Hauseigentümer, die unter Umständen auch auf den Mieter übertragen werden kann.

Grundlage hierfür ist unsere Satzung „über die Reinigung öffentlicher Straßen“ vom 23. August 2001. Gemäß § 6 (Schneeräumen und Streuen bei Glätte) gilt: Sobald Schnee auf den Gehwegen liegt, muss dieser unverzüglich geräumt werden. Bitte achten Sie darauf, den Schnee so zu lagern, dass weder der Verkehr behindert noch der Wasserabfluss gestört wird.
In einer früheren Version des Artikels war die Satzung aus 1964 verlinkt. Jetzt wurde bekannt, dass es eine aktuellere Version gibt. Auf diese wurde jetzt Bezug genommen. Die neue Satzung ist im Gemeindearchiv hinterlegt.