In Schmißberg werden die Arbeiten am Glasfasernetz fortgesetzt. Arbeiter haben am Montag damit begonnen, Glasfaserkabel in die im Sommer verlegten Leerrohre einzublasen.
vom 8. Februar 2021 I UPDATE vom 16. Februar 2021 (So funktioniert das neue Glasfasernetz)
Das Internet wird in Schmißberg jetzt richtig schnell. Grund dafür ist das neue Glasfasernetz.
In jedem Haus werden deswegen jetzt spezielle Konverter installiert. Bis die Arbeiten abgeschlossen sind, kann es nach Angaben der Westenergie noch etwa einen Monat dauern.
Das Netz wird dann zunächst getestet.
Wenn der Test erfolgreich war, so ein Sprecher der Westenergie, wird das Netz dem Versorger als betriebsbereit gemeldet. Dann wird von der E.ON-Highspeed (vormals innogy-Highspeed) die Kündigung des bisherigen Anbieters in die Wege geleitet. Danach wird der Anschluss freigeschaltet.
So wird der neue Konverter ins Heimnetz eingebunden. Foto: westenergie
Die Konverter benötigen, um betrieben werden zu können, einen 230-V-Steckdose. Vom Konverter kann dann beispielsweise mit einem sogenannten Cat-7-Kabel (a. d. R. Netzwerkkabel) der Router angeschlossen werden. Der Konverter beispielsweise an eine Fritzbox angeschlossen werden.
Mit dem neuen Highspeed-Internet sollen in der Gemeinde Datenübertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 300 Megabit pro Sekunde möglich sein. Für Unternehmen sollen sogar noch schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten möglich werden.
Wissen, das im Ernstfall den Unterschied macht: Mehr als zehn Teilnehmer frischten heute im Schmißberger Gemeinschaftshaus ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auf und lernten, wie man in Notsituationen besonnen und effektiv handelt. vom 17. Januar 2026
Der Winter ist da – und mit ihm die Räumpflicht für alle Hauseigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Gehwege gemäß der Gemeindesatzung sicher und vorschriftsmäßig schneefrei halten. vom 5. Januar 2026
Schmißberg bleibt weiß. Neuschnee und Minusgrade verwandeln Schmißberg derzeit in eine Winterlandschaft. Martin Kämmerling sorgt für freie Fahrt auf den Nebenstraßen. vom 3. Januar 2026